Nutzungsbedingungen Für Imker

I. Gegenstand, Definitionen, Rechtsverhältnisse

  1. Bienenwanderung.de, stellt unter www.bienenwanderung.de (im Folgenden "Plattform") eine Plattform bereit, auf der Bestäubungsgesucht/Angebote ausgeschrieben werden und sich Interessierte (im Folgenden "Imker") für einen Bestäubungsleistung bewerben können.
  2. Bestäubungsleistungen werden von Landwirten und anderen Personen mit landwirtaschaftlich nutzbaren Flächen benötigt. Hier können auch größere Landwirtschaftsverbünde, Vereine oder öffentliche Stellen interesse an Bestäubungsleistungen haben.

    Die organisatorische Einheit – der Landwirt oder andere Personen oder Organisationen mit landwirtschaftlich nutzbaren Flächen – die unmittelbar gegenüber dem Plattformbetreiber auftritt und auf der Plattform das jeweilige Angebot administriert wird nachfolgend als Organisation bezeichnet.
  3. Durch einen über die Plattform geschlossenen Bestäubungsvertrag kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen der Organisation und dem Imker zustande. Die Organisation ist für die Modalitäten des mit dem Imker geschlossenen Bestäubungsvertrags und für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten selbst verantwortlich. Der Plattformbetreiber stellt nur seine Plattform zur Präsentation der Bestäubungsgesuche und Tracht-Angebote zur Vermittlung von Imkern mit Landwirten zur Verfügung.
  4. Der Plattformbetreiber hat das alleinige Ermessen über den Inhalt, das Erscheinungsbild, die Gestaltung, die Funktionsweise und alle anderen Merkmale der Plattform. Dies umfasst das Recht den Inhalt, das Erscheinungsbild, die Gestaltung, die Funktionsweise sowie andere Merkmale der Plattform sowie einzelner Elemente, Aspekte, Teile oder Features jederzeit umzugestalten, zu modifizieren, zu beseitigen oder zu verändern, bzw. den Zugang hierzu einzuschränken.
  5. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch den Imker und damit das Rechtsverhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und dem Imker. Sie sind für das Rechtsverhältnis zwischen Plattformbetreiber und Imker einzig maßgebend, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.
  6. Dem Rechtsverhältnis liegen ausschließlich die Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers zu Grunde. Etwaige Nutzungsbedingungen des Imkers gelten nicht. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn der Plattformbetreiber in Kenntnis entgegenstehender Nutzungsbedingungen des Imkers die Leistung vorbehaltlos ausführt und den abweichenden Nutzungsbedingungen des Imkers zuvor nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Änderungsvorbehalt

  1. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.
  2. Der Plattformbetreiber hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Plattformbetreibers für den Imker zumutbar ist.
  3. Der Plattformbetreiber teilt dem Imker die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit.
  4. Ist der Imker mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. Der Plattformbetreiber weist den Imker in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

III. Leistungen des Plattformbetreibers

  1. Der Plattformbetreiber stellt in dem nachfolgend beschriebenen Umfang die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform bereit.
  2. Jeder Imker kann sich auf der Plattform einen eigenen Account anlegen und ein Profil einrichten. Hier kann er individuelle Einstellungen vornehmen und weitergehende Angaben zu seinen Interessen und Fähigkeiten machen.
  3. Der Imker hat zudem die Möglichkeit, Bestäubungsgesuche bzw. den Anbieter dieser zu bewerten. Diese Inhalte (sog. user generated content) werden vom Plattformbetreiber nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin geprüft. Für diese Inhalte ist allein der Imker verantwortlich.

IV. Einrichtung eines Accounts, Anlegen eines Profils

  1. Zur Einrichtung eines Accounts ist eine Registrierung erforderlich. Hierzu hat der Imker die vorgegebenen Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, eine gültige eMail-Adresse zu hinterlegen und zur Sicherung seines Accounts ein Passwort einzurichten.
  2. Die Registrierung kann nur abgeschlossen und übermittelt werden, wenn der Imker durch Klicken auf den Button “Registrieren” diese Nutzungsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
  3. Mit Abschluss dieser erstmaligen Registrierung auf der Plattform gibt der Imker ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform ab. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Imker eine Bestätigungs-eMail an seine angegebene eMail-Adresse. Der Versand dieser Bestätigungs-eMail stellt die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform dar.
  4. Die Bestätigungs-eMail enthält einen Link, den der Imker betätigen muss, um hierdurch seine Registrierung auf der Plattform zu bestätigen und damit seinen Account vollends einzurichten.
  5. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, das Angebot eines Imkers auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform aus beliebigen Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform besteht nicht.
  6. Nach Abschluss des Nutzungsvertrages kann der Imker das eigene Profil bearbeiten.
  7. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos möglich, der Imker verpflichtet sich jedoch bei erfolgreichem Abschluss eines Bestäubungsvertrags zur Zahlung von anfallenden Gebühren, falss vorhanden, an die Organisation, gemäß dem geschlossenen Bestäubungsvertrags.

V. Pflichten des Imkers

  1. Der Imker ist für die Sicherheit seines Accounts selbst verantwortlich.
  2. Informationen, Marken, Markennamen, Kennzeichnungen und sonstige Inhalte der Plattform dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Plattformbetreibers weder verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, genutzt, ergänzt noch auf sonstige Weise verwertet werden.
  3. Der Imker ist verpflichtet,
    1. vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen.
    2. die Einrichtung von Zweit-Accounts zu unterlassen.
    3. Änderungen in seinen Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Änderung der persönlichen Angaben gelten die auf der Plattform hinterlegten Angaben des Imkers gegenüber dem Plattformbetreiber als richtig und vollständig.
    4. das zur Sicherung des Accounts eingerichtete Passwort geheim zu halten.
    5. die Nutzung des eigenen Accounts durch Dritte zu verhindern.
    6. jede missbräuchliche Nutzung des eigenen Accounts unverzüglich dem Plattformbetreiber anzuzeigen.
    7. bei jeder Bewertung richtige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sowie sicherzustellen, dass die Bewertungen keine Rechte Dritter verletzen, sowie keinen sittenwidrigen, diskriminierenden, rassistischen, links- oder rechtsextremen oder religiöse Gefühle verletzenden Inhalt haben.
  4. Ist über die Plattform ein erster Kontakt zwischen Organisation und Imker zustande gekommen, ist der Imker verpflichtet, ausschließlich die Funktionalitäten der Plattform zum Abschluss eines Bestäubungsvertrages zu nutzen. Eine außerhalb der Plattform stattfindende Kommunikation zwischen Imker und Organisation stellt in diesem Fall einen schweren Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen dar, der den Plattformbetreiber zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt. Der Plattformbetreiber behält sich weitere Ansprüche ausdrücklich vor.

VI. Inhaltliche Verantwortlichkeit und Freistellung

  1. Der Plattformbetreiber prüft nicht, ob die vom Imker in Rahmen einer Bewertung eingestellten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Imker ist für die Zulässigkeit der von ihm im Rahmen einer Bewertung eingestellten Inhalte selbst verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere in persönlichkeitsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
  2. Der Imker stellt den Plattformbetreiber hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Imker im Rahmen einer Bewertung eingestellten Inhalte gegen den Plattformbetreiber geltend machen.
  3. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die im Rahmen einer Bewertung eingestellten Inhalte auf der Plattform vorläufig oder dauerhaft zu sperren, vom Netz zu nehmen, oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder die geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn der Plattformbetreiber wegen eines Inhaltes, den ein Imker auf der Plattform im Rahmen einer Bewertung abgegeben hat, von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

VII. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann diesen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich kündigen.
  2. Nach erfolgter Kündigung wird der Account des Imkers, samt seines Profils gelöscht.
  3. Eine etwaige Kündigung dieses Nutzungsvertrages berührt die zwischen Imker und Organisation ggf. bestehende Rechtsbeziehung nicht.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

VIII. Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet der Plattformbetreiber unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Plattformbetreiber bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Imker regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
  4. Der Plattformbetreiber haftet nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Angelegenheiten, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
  5. Die vorstehenden Ziff. VIII (1)-(4) gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.
  6. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Plattformbetreiber eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil dessen Zulieferer oder Diensteanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden des Plattformbetreibers nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
  7. Der Plattformbetreiber kann nicht gewährleisten, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
  8. Der Plattformbetreiber haftet nicht für die Einhaltung etwaiger Spendenversprechen der Organisation.

IX. Datenschutz

  1. Die vom Imker zur Verfügung gestellten Daten werden von Plattformbetreiber ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Telemediengesetzes gespeichert und verarbeitet. Insbesondere werden ohne eine entsprechende Einwilligung keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.
  2. Der Plattformbetreiber ist aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Kommunikation auf der Plattform zwischen Imker und Organisation zu überwachen. Mit Abschluss dieses Nutzungsvertrages erteilt der Imker ausdrücklich seine Zustimmung hierzu.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen, sowie etwaige Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien, soweit nicht vorstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand: April 2017

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