Bienenwanderung.de (im Folgenden "Plattformbetreiber") stellt unter www.bienenwanderung.de (im Folgenden "Plattform") eine Plattform bereit,
auf der Bestäubungsgesuche und Bestäubungsangebote ausgeschrieben werden und sich Interessierte (im Folgenden "Imker") sich für einen
Bestäubungsservice bewerben können.
Bestäubungsleistungen werden von Landwirten und anderen Personen mit landwirtaschaftlich nutzbaren Flächen benötigt. Hier können auch
größere
Landwirtschaftsverbünde, Vereine oder öffentliche Stellen interesse an Bestäubungsleistungen haben.
Die organisatorische Einheit – der Landwirt oder andere Personen oder Organisationen mit landwirtschaftlich nutzbaren Flächen – die
unmittelbar
gegenüber dem Plattformbetreiber auftritt und auf der Plattform das jeweilige Angebot administriert wird nachfolgend als Organisation
bezeichnet.
Durch einen über die Plattform geschlossenen Bestäubungsvertrag kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen der Organisation und
dem
Imker zustande. Die Organisation ist für die Modalitäten des mit dem Imker geschlossenen Bestäubungsvertrags und für die Erfüllung
seiner vertraglichen Pflichten selbst verantwortlich. Der Plattformbetreiber stellt nur seine Plattform zur Präsentation der
Bestäubungsgesuche
und Bestäubungsangebote zur Vermittlung von Imkern mit Landwirten zur Verfügung.
Der Plattformbetreiber hat das alleinige Ermessen über den Inhalt, das Erscheinungsbild, die Gestaltung, die Funktionsweise und alle anderen
Merkmale der Plattform. Dies umfasst das Recht den Inhalt, das Erscheinungsbild, die Gestaltung, die Funktionsweise sowie andere Merkmale
der Plattform sowie einzelner Elemente, Aspekte, Teile oder Features jederzeit umzugestalten, zu modifizieren, zu beseitigen oder zu
verändern, bzw. den Zugang hierzu einzuschränken.
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch die Organisation und damit das Rechtsverhältnis zwischen dem
Plattformbetreiber und der Organisation. Sie sind für das Rechtsverhältnis zwischen Plattformbetreiber und Organisation einzig maßgebend,
soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.
Dem Rechtsverhältnis liegen ausschließlich die Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers zu Grunde. Etwaige Nutzungsbedingungen der
Organisation gelten nicht. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn der Plattformbetreiber in Kenntnis entgegenstehender
Nutzungsbedingungen der Organisation die Leistung vorbehaltlos ausführt und den abweichenden Nutzungsbedingungen der Organisation zuvor
nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Änderungsvorbehalt
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.
Der Plattformbetreiber hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Plattformbetreibers für die
Organisation zumutbar ist.
Der Plattformbetreiber teilt der Organisation die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit.
Ist die Organisation mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann sie diesen widersprechen. Der Plattformbetreiber weist die Organisation
in der Änderungsmitteilung sowohl auf ihr Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn sie nicht
innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.
III. Leistungen des Plattformbetreibers
Der Plattformbetreiber stellt in dem nachfolgend beschriebenen Umfang die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform bereit.
Jede Organisation kann sich auf der Plattform einen eigenen Account anlegen und ein Profil einrichten. Hier kann sie individuelle
Einstellungen vornehmen und weitergehende Angaben zu den von ihr administrierten Bestäubungsgesuchen machen.
Die Organisation hat zudem die Möglichkeit, über ihr Profil eigene Inhalte zu veröffentlichen. Diese Inhalte (sog. user generated content)
werden vom Plattformbetreiber nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin geprüft. Für diese Inhalte ist allein die Organisation
verantwortlich.
IV. Einrichtung eines Accounts, Anlegen eines Profils
Zur Einrichtung eines Accounts ist eine Registrierung erforderlich. Hierzu hat die Organisation die vorgegebenen Pflichtfelder vollständig
und wahrheitsgemäß auszufüllen, eine gültige eMail-Adresse zu hinterlegen und zur Sicherung ihres Accounts ein Passwort einzurichten.
Die Registrierung kann nur abgeschlossen und übermittelt werden, wenn die Organisation durch Klicken auf den Button „Registrieren“
diese Nutzungsbedingungen akzeptiert und dadurch in ihren Antrag aufgenommen hat.
Mit Abschluss dieser erstmaligen Registrierung auf der Plattform gibt die Organisation ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Vertrages zur Nutzung der Plattform ab. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Organisation eine Bestätigungs-eMail an ihre angegebene
eMail-Adresse. Der Versand dieser Bestätigungs-eMail stellt die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform
dar.
Die Bestätigungs-eMail enthält einen Link, den die Organisation betätigen muss, um hierdurch ihre Registrierung auf der Plattform zu
bestätigen und damit ihren Account vollends einzurichten.
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, das Angebot einer Organisation auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform aus beliebigen
Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform besteht nicht.
Nach Abschluss des Nutzungsvertrages kann die Organisation das eigene Profil bearbeiten, Volontariate administrieren und Inhalte einstellen.
Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos möglich, die Organisation verpflichtet sich jedoch bei erfolgreichem Abschluss eines
Bestäubungsvertrages zur Zahlung einer Vermittlungsprovision an den Plattformbetreiber.
V. Pflichten des Anbieters
Die Organisation ist für die von ihr eingestellten Inhalte und die Sicherheit ihres Accounts selbst verantwortlich.
Informationen, Marken, Markennamen, Kennzeichnungen und sonstige Inhalte der Plattform dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des
Plattformbetreibers weder verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, genutzt, ergänzt noch auf sonstige Weise verwertet
werden.
Die Organisation ist verpflichtet,
vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen; hierzu gehören insbesondere vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem
Unternehmen und zu der Organisation für die sie ggf. die Vermittlung von Bestäubungsgesuchen übernommen hat, den Voraussetzungen und
Rahmenbedingungen des Bestäubungsservices, sowie den hierfür ausgeschrieben Vergütung.
die Einrichtung von Zweit-Accounts zu unterlassen.
Änderungen in ihren Unternehmensdaten unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Änderung der Angaben gelten die auf der Plattform
hinterlegten Angaben der Organisation gegenüber dem Plattformbetreiber als richtig und vollständig.
das zur Sicherung des Accounts eingerichtete Passwort geheim zu halten.
die Nutzung des eigenen Accounts durch Dritte zu verhindern.
jede missbräuchliche Nutzung des eigenen Accounts unverzüglich dem Plattformbetreiber anzuzeigen.
sicherzustellen, dass die von ihr auf der Plattform eingestellten Inhalte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den
Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte sowie die Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen.
Hierzu hat die Organisation sicherzustellen, dass ihr die erforderlichen Rechte am Werk (z. B. Text, Fotografie, Bild, Grafik,
Video, Musikstück, Sample) zustehen, bzw. ihr die erforderliche Einwilligung der ggf. abgebildeten Personen vorliegt.
keine sittenwidrigen, diskriminierenden, rassistischen, links- oder rechtsextremen oder religiöse Gefühle verletzenden Inhalte
einzustellen.
Ist über die Plattform ein erster Kontakt zwischen Organisation und Imker zustande gekommen, ist die Organisation verpflichtet,
ausschließlich die Funktionalitäten der Plattform zum Abschluss eines Bestäubungsvertrages zu nutzen. Eine außerhalb der Plattform
stattfindende Kommunikation zwischen Organisation und Imker stellt in diesem Fall einen schweren Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen
dar, der den Plattformbetreiber zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt. Der Plattformbetreiber behält sich weitere
Ansprüche ausdrücklich vor.
VI. Auf-/Abrundung
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die von den Organisation eingestellten Bestäubungsprämien so auf- oder abrunden, dass die
Nachkommastellen entfallen. Beträge mit einer Nachkommastelle bis 49 werden ab-, Beträge mit einer Nachkommastelle ab 50 werden aufgerundet.
VII. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnis
Die Organisation räumt dem Plattformbetreiber das zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, Namen, Marken, Logos und
Bildmaterial sowie ggf. sonstige von dem Organisation übermittelte Informationen und Inhalte unentgeltlich für eigene Marketingzwecke des
Plattformbetreibers zu verwenden. Die Organisation hat sicherzustellen, dass sie zur Einräumung der vorbezeichneten Rechte (Nutzungsrechte)
befugt ist und diese Rechte frei von Rechten Dritter sind.
Ungeachtet des Vorstehenden ist der Plattformbetreiber auch unter diesem Vertrag nicht daran gehindert oder beeinträchtigt, die Namen,
Marken, Logos und das Bildmaterial sowie ggf. sonstige von der Organisation übermittelte Informationen und Inhalte ohne deren Zustimmung in
dem Umfang zu nutzen, in dem eine derartige Nutzung ohne eine Lizenz in gesetzlich zulässiger Weise möglich wäre (z. B. angemessene
Verwendung gemäß dem Urheberrecht, Bezug nehmende Verwendung gemäß dem Markenrecht oder gültige Lizenz von einer dritten Partei).
VIII. Inhaltliche Verantwortlichkeit und Freistellung
Der Plattformbetreiber prüft nicht, ob die von der Organisation eingestellten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Die Organisation ist für
die Zulässigkeit der von ihr eingestellten Inhalte selbst verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen,
insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
Die Organisation stellt den Plattformbetreiber hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die
von der Organisation eingestellten Inhalte gegen den Plattformbetreiber geltend machen.
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die auf der Plattform eingestellten Inhalte vorläufig oder dauerhaft zu sperren, vom Netz zu nehmen,
oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder die geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn der
Plattformbetreiber wegen eines Inhaltes, den eine Organisation auf der Plattform eingestellt hat, von Dritten auf Unterlassung in Anspruch
genommen wird.
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die auf der Plattform eingestellten Inhalte vorläufig oder dauerhaft zu verändern, wenn diese nicht
der gebotenen Vollständigkeit oder der Wahrheit entsprechen.
X. Vertragsdauer und Kündigung
Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann diesen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist
ordentlich kündigen.
Nach erfolgter Kündigung wird der Account der Organisation, samt ihres Profils und der eingestellten Inhalte gelöscht.
Eine etwaige Kündigung dieses Nutzungsvertrages berührt die zwischen Organisation und Imker ggf. bestehende Rechtsbeziehung nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
XI. Haftung
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet der Plattformbetreiber unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.
Im Übrigen haftet der Plattformbetreiber bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf
deren Einhaltung die Organisation regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf
den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
Der Plattformbetreiber haftet nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden
Vertrag in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Angelegenheiten, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere
Gewalt).
Die vorstehenden Ziff. X (1)-(4) gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Plattformbetreiber eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil dessen
Zulieferer oder Diensteanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden des Plattformbetreibers nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die
von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Der Plattformbetreiber kann nicht gewährleisten, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen
Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
Der Plattformbetreiber haftet nicht für die Einhaltung etwaiger Spendenversprechen. Die Organisation ist selbst für die Einhaltung der bei
Spendenaufrufen oder versprechen einzuhaltend rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich.
XII. Datenschutz
Die von der Organisation zur Verfügung gestellten Daten werden vom Plattformbetreiber ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag
ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Telemediengesetzes gespeichert und
verarbeitet. Insbesondere werden ohne eine entsprechende Einwilligung keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.
Der Plattformbetreiber ist aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Kommunikation auf der Plattform zwischen Organisation und Volontär zu
überwachen. Mit Abschluss dieses Nutzungsvertrages erteilt die Organisation ausdrücklich ihre Zustimmung hierzu.
XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen, sowie etwaige Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung
durch beide Parteien, soweit nicht vorstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr
eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Düsseldorf. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand ist vorrangig.